Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend ‘AGB’) gibt die MagJob Verwaltung GmbH mit Sitz in 7000 Eisenstadt, Hauptstraße 56, UID-Nr. ATU70010347, Firmenbuchnr FN 441838 m (nachfolgend: „MagJob Verwaltung“) heraus. Die AGB werden zum Zweck der Definition von Begriffen, sowie der Regelung der Geschäftsbeziehungen zwischen MagJob Verwaltung GmbH und dem Käufer ausgegeben. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsverhältnisse zwischen MagJob Verwaltung und Käufern, bei denen die Lieferadresse in Österreich liegt. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, diese AGB einseitig zu ändern. Die aktuelle Fassung der AGB des Unternehmens MagJob Verwaltung GmbH ist auf der Webseite www.essenzshop.at unter dem Punkt B2B zu finden.
Der Käufer ist eine natürliche Person, ein Gewerbetreibender oder eine juristische Person, die in Übereinstimmung mit diesen AGB bei der MagJob Verwaltung auf beliebige Art (telefonisch, per Fax, mittels Internetseite www.essenzshop.at, per Post oder beim Vertriebsmitarbeiter) eine Warenbestellung tätig.
Unter Ware werden Produkte verstanden, die durch MagJob Verwaltung unter Angabe ihrer Bezeichnung, Bestellnummer und Warenbeschreibung angeboten werden.
Um eine Bestellung tätigen zu können, ist eine einmalige Registrierung des Käufers erforderlich. Ausschließlich mit einer solchen erstmaligen Registrierung ist die Lieferung von Artikeln in der erforderlichen Menge an einen bestimmten Ort möglich.
Für die Registrierung des Käufers sind folgende Angaben zwingend erforderlich:
Vor- und Nachname einer natürlichen Person, eines Unternehmers, oder der Firmenname einer juristischen Person, Adresse des Sitzes oder Geschäftssitzes des Käufers, Lieferadresse und Rechnungsadresse, falls sie abweichend sind, Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse – Kontaktangaben für die Verifikation der Bestellung, gegebenenfalls für die Zustellung der Ware und weitere Kommunikation bezüglich der Leistung auf Grundlage einer Bestellung, UID-Nummer (ATU-Nr), Firmenbuchnummer, Bankverbindung und Kontonummer, Auszug aus dem Handelsregister, bzw. Kopie der Gewerbeberechtigung, Bescheinigung über Registrierung als Mehrwertzahler, besondere Anforderungen bezüglich der Zustellung von Waren (Öffnungszeiten, berechtigte Personen für die Warenübernahme).
Der Käufer ist verpflichtet MagJob Verwaltung unverzüglich schriftlich oder telefonisch über jegliche Änderungen bei den oben aufgeführten Angaben zu informieren. Der Käufer kann sich unter www.essenzshop.at oder bei seinem Vertriebsmitarbeiter registrieren. Bei der Registrierung erklärt der Käufer auch sein Einverständnis mit den AGB.
Der Käufer erklärt, dass er befugt ist, MagJob Verwaltung personenbezogene Daten zu übermitteln, die er nach dem Recht und Verordnung 2016/679 (DSGVO) des europäischen Parlaments und europäischen Rates für den Zweck der Erfüllung des Bestehens der geschäftlichen Kooperation gewährt hat/ gewährt und erteilt auf der Grundlage des vorangehenden Einverständnisses der betroffenen Personen MagJob Verwaltung die ausdrückliche Erlaubnis zu ihrer Bearbeitung im Einklang mit dem Gesetz zu Zwecken der Leistungserbringung auf der Grundlage von Bestellungen laut diesen AGB. Angaben zur Bearbeitung erworbener personenbezogener Angaben sind unter der Webseite www.essenzshop.at/genauen LINK angeführt.
III. Bestellung der Ware
Die Bestellung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft des Käufers, mit dem er sein Interesse an der Lieferung einer durch die MagJob Verwaltung in seinem Produktflyer angebotenen Ware zu dem in der aktuellen Preisliste von Mag Job Verwaltung GmbH angegebenen Preis, an einen bestimmten Lieferort (Lieferadresse) und in der genau festgelegten Menge zum Ausdruck bringt. Gleichzeitig ist die Bestellung auch ein Kaufvertragsantrag seitens des Käufers.
Mit der Lieferung der gewünschten Ware an den Käufer, bzw. an den ersten Spediteur, in Übereinstimmung mit der Bestellung, kommt es zum ordnungsgemäßen Abschluss eines Kaufvertrages für die gelieferte Ware laut Bestellbedingungen und/oder diesen AGB.
Die Bestellung erfolgt telefonisch, per Fax, mittels Internetseite www.essenzshop.at, oder auf eine andere vereinbarte Weise.
Mit der Bestellung der Ware erklärt der Käufer, dass er die aktuell gültigen Preise der Ware kennt und akzeptiert. MagJob Verwaltung ist berechtigt, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, und zwar ohne jedweder Regressmöglichkeit seitens des Käufers.
Nicht katalogisierte Ware, speziell nach den Kundenanforderungen hergestellte oder modifizierte Ware wird ausschließlich auf der Grundlage einer speziellen, schriftlichen und bestätigten Bestellung oder eines Kaufvertrages ausgeliefert. Der im Bestellformular angegebene Liefertermin ist der voraussichtliche Liefertermin.
Unter Lieferung der Ware wird die physische Lieferung der bestellten Ware an den Käufer verstanden. Die Lieferung der Ware erfolgt im Falle einer Bestellung zwischen 8.00 bis 17.00 Uhr im Verlauf der darauffolgenden sieben Werktage, soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Bei einer ganzen Palette behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Ware binnen 10 Werktage ab Annahme der Bestellung zu liefern.
Die Ware wird nur auf der Grundlage einer Bestellung des Käufers ausgeliefert, und zwar an den vereinbarten Ort der Lieferung – die Lieferadresse befindet sich innerhalb der Republik Österreich.
Sofern der Käufer bei der Erstregistrierung keine andere Adresse für die Lieferung einer bestellten Ware angibt, gilt als Ort der Lieferung der Sitz/ Geschäftssitz des Käufers. Für den Fall, dass der Käufer die Ware einmalig an eine besondere Adresse geliefert haben möchte, ist es erforderlich die MagJob Verwaltung bei der Zusendung der Bestellung schriftlich oder telefonisch auf diese Tatsache hinzuweisen. Die angekündigte Änderung wird bei der ersten nächsten Bestellung berücksichtigt. Der Käufer ist verpflichtet die MagJob Verwaltung unverzüglich schriftlich oder telefonisch über eine Änderung seines Sitzes oder Geschäftssitzes/der Adresse Lieferortes zu unterrichten. Die MagJob Verwaltung erfüllt die Verpflichtung die Ware ordnungsgemäß zu liefern mit dem Zeitpunkt der Übergabe der bestellten Ware an den Käufer oder an den ersten Spediteur. Eine Teillieferung ist zulässig und der Käufer ist nicht berechtigt diese abzulehnen. Für den Fall, dass die MagJob Verwaltung nicht in der Lage ist die Bestellung im vollen Umfang zu erfüllen, wird die nichtgelieferte Ware registriert und dem Käufer bei der ersten Gelegenheit (nach nächstgelegener Einlagerung der fehlenden Ware) geliefert.
Der Käufer ist verpflichtet Zustand und Anzahl der Pakete sofort nach Eingang der Lieferung vor ihrer Übernahme zu prüfen. Sofern der Käufer eine Beschädigung der Verpackung, oder Mengenunterschiede in der gelieferten Ware feststellt, ist es erforderlich, diese Tatsache im unteren Teil des Lieferscheins anzugeben, in dem per Unterschrift die Übernahme der Ware durch den Käufer bestätigt wird. Eine spätere Reklamation von Mängeln gelieferter Ware, die nicht auf dem Lieferschein eingetragen sind, kann die MagJob Verwaltung abweisen.
Der Käufer oder sein berechtigter Vertreter bestätigt die Übernahme der Ware durch die Angabe des Namens in Druckschrift, sowie durch die Unterschrift auf dem Lieferschein.
Der Lieferschein ist Bestandteil der Warenlieferung. neben den Angaben über MagJob Verwaltung als Lieferant, enthält dieser die Bezeichnung des Käufers und seine Identifikationsangaben, sowie die Angaben über die gelieferte Ware (Bestellnummer, Warenbezeichnung, gelieferte Menge).
Der Preis der Ware ist in der aktuellen Preisliste der MagJob Verwaltung aufgeführt.
Die MagJob Verwaltung behält sich das Recht vor, den Preis für die Ware nach eigenem Ermessen anzupassen. Informationen zu den aktuellen Preisbedingungen sind bei der MagJob Verwaltung, auf der Website www.essenzshop.at oder durch Zusendung einer Anfrage an die im Katalog aufgeführten Kontaktstellen verfügbar.
Als Rechnung gilt der Steuerbeleg, der durch MagJob Verwaltung auf der Grundlage eines Lieferscheins ausgestellt wird. Die elektronische Rechnungsstellung kann dem Käufer anhand einer separaten Vereinbarung über die elektronische Rechnungstellung aktiviert werden oder im Einklang mit bereits vorhandenen Vorschriften erfolgen.
Der Fälligkeitstermin ist der durch die MagJob Verwaltung festgelegte Tag als Tag der spätesten Begleichung der Verbindlichkeiten für angenommene Ware. Das ist zugleich auch der Tag, zu dem der Rechnungspreis, einschließlich MwSt., auf das Konto der MagJob Verwaltung gutgeschrieben werden muss. Die standardgemäße Fälligkeit beträgt 30 Tage nach der Rechnungsstellung durch die MagJob Verwaltung soweit nicht anders vereinbart wurde.
Ist der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung für gelieferte Ware in Verzug, ist die MagJob Verwaltung berechtigt von ihm Verzugszinsen in Höhe von 10% des ausstehenden Betrags zu verlangen. Ist der Käufer mehr als 10 Tage nach Fälligkeit der Rechnung in Verzug, ist die MagJob Verwaltung berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform und ist zum Zeitpunkt des Eingangs beim Käufer wirksam. Ein Vertragsrücktritt gilt zum Zeitpunkt der Absendung des Rücktritts per Fax, oder elektronischer Post an die Anschrift des Käufers als zugestellt. Der Käufer ist in einem solchen Fall verpflichtet der MagJob Verwaltung sofort die erworbene und nicht bezahlte Ware im ursprünglichen Zustand und in der ursprünglichen Menge, auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr zurückzuerstatten. Zeitpunkt und Form der Warenrückerstattung sind im Voraus schriftlich oder telefonisch mit der MagJob Verwaltung zu vereinbaren. Für den Fall, dass eine Rücksendung in der ursprünglichen Menge und im ursprünglichen Zustand nicht möglich ist, behält sich die MagJob Verwaltung das Recht vor, den Schuldbetrag mit allen verfügbaren Rechtsmitteln zu einzutreiben.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Sofern der Käufer eine Rechnung oder einen Teil davon reklamiert, ist er verpflichtet, den Teil der Rechnung, auf den sich die Reklamation nicht bezieht, bis zum Datum der Fälligkeit zu bezahlen, andernfalls ist die MagJob Verwaltung berechtigt vom Käufer Verzugszinsen zu verlangen.
Das Eigentumsrecht zur Ware und die Gefahr eines Schadens an der Ware gehen auf den Käufer mit dem Zeitpunkt ihrer Übernahme durch den Käufer über.
Für den Fall, dass der Wert der bestellten Ware den Betrag von 150 EUR ohne MwSt. übersteigt, werden die Transportkosten, die mit der Lieferung der Ware an die Lieferadresse verbunden sind, in voller Höhe von der MagJob Verwaltung übernommen. Für den Fall, dass der Preis der bestellten Ware niedriger als 150 EUR ohne MwSt. ist, behält sich die MagJob Verwaltung das Recht vor, dem Käufer pauschal Transportkosten in Höhe von 9,95 EUR ohne MwSt. in Rechnung zu stellen.
VII. Rückgabe der Ware
Der Käufer hat das Recht, binnen 30 Tagen ab Übernahme der Ware die Ware ohne Angabe von Gründen auf Kosten der MagJob Verwaltung zurückzugeben, vorausgesetzt, dass sich die Ware in einem unbeschädigten, ursprünglichen, für den Wiederverkauf geeigneten Zustand befindet. Bei Erfüllung der aufgeführten Bedingungen nimmt die MagJob Verwaltung die Ware zurück und stellt dem Käufer eine Gutschrift aus. Andernfalls erstattet die MagJob Verwaltung dem Käufer der Ware seine Kosten.
Der Käufer ist laut dieser Bestimmung nicht zur Rückerstattung berechtigt von:
Produkten, die nach Wunsch des Käufers erstellt oder angepasst wurden.
Die physische Rückgabe der Ware erfolgt nach der Meldung der Warenrückgabe in schriftlicher Form oder telefonisch bei der MagJob Verwaltung.
VIII. Garantie
Auf alle Produkte, die von der MagJob Verwaltung vertrieben werden, mit Ausnahme von Waren mit direkter Angabe der festgelegten verbrauchs-/Verfallfrist auf der Verpackung, gewähren wir eine Garantie von 12 Monaten.
Die Garantie erstreckt sich auf alle Mängel der Warenausführung einschließlich Materialmängel, soweit diese zum Lieferzeitpunkt bestanden, ungeachtet des Umstandes, wann diese offensichtlich wurden.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Warenmängel durch Benutzung der Ware im Widerspruch mit dem Zweck, für den sie hergestellt wurde, oder im Widerspruch mit der Bedienungsanleitung, auch nicht auf eine Qualitätsminderung der Ware durch den Käufer (zum Beispiel durch unsachgemäße Lagerung, ungünstige Bedingungen).
Die Reklamation wegen sichtbarer Mängel (qualitative und/oder quantitative) der gelieferten Ware muss spätestens binnen 5 Werktagen ab Lieferung der Ware erfolgen.
Eine Reklamation hat zu enthalten:
die Bestell- oder Kundennummer,
die Artikelnummer laut Produktflyer,
die fehlende Menge und/oder die Spezifizierung der qualitativen Mängel der Ware.
Im Falle der Akzeptierung der Reklamation wegen quantitativen Differenzen (Unterschied zwischen der Menge der physisch gelieferten Ware und der auf dem Lieferschein angegebenen Menge) wird die fehlende Ware bei erster Gelegenheit nachgeliefert.
Im Falle der Akzeptierung der Reklamation wegen sichtbaren qualitativen Mängeln, wird die mangelhafte Ware bei erster Gelegenheit durch Ware ersetzt, die die Anforderungen des Käufers erfüllt.
Reklamationen wegen verdeckter Mängel, d.h. Mängel die während der Nutzung der gelieferten Ware entstehen und durch den Käufer innerhalb der Garantie reklamiert werden, müssen ausschließlich in schriftlicher Form und Übermittlung an die MagJob Verwaltung per Post, Fax oder E-Mail ausgeführt werden. Verborgene Mängel unter Garantie werden nach dem Ermessen von der MagJob Verwaltung durch Austausch der Ware oder durch Gutschrift nach Ermessen der MagJob Verwaltung abgegolten.
Reklamierte Mängel, die unter die Garantie fallen, werden durch uns spätestens innert 30 Tagen ab Geltendmachung der Reklamation im Einklang mit diesen AGB beseitigt. im umgekehrten Fall ist der Käufer berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Die Rechtsbeziehungen zwischen MagJob Verwaltung und dem Käufer regelt die Rechtsordnung der Republik Österreich.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen gemäß diesen AGB entstehen, vor allem durch Vereinbarung zu lösen.
Gerichtsstand ist das Landesgericht in Eisenstadt.
Um Zweifel zu vermeiden und von den Bestimmungen dieser AGB abzuweichen, entbindet der Käufer den Auftragnehmer von jeglicher Haftung, die sich aus einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieser AGB ergibt, der direkt oder indirekt durch eine (von der WHO definierte) Pandemiesituation verursacht würde, einschließlich COVID-19, aber nicht beschränkt auf Einschränkung der Bewegungsfreiheit oder anderer damit zusammenhängender oder nachfolgender Ereignisse.
Diese AGB treten in Kraft und erlangen Wirksamkeit am 01. 09. 2022.
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